Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37046
LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12 (https://dejure.org/2012,37046)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2012 - 3 Sa 131/12 (https://dejure.org/2012,37046)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2012 - 3 Sa 131/12 (https://dejure.org/2012,37046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 4 MTArb, § 1 TVG
    Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das Tabellenentgelt hinaus erzielten Vergütung für zusätzliche Arbeitsstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Ausgleichszahlung bei Umgestaltung der Bundeswehr; Berechnung der Einkommenssicherung ohne Vergütung für zusätzliche Arbeitsstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausgleichszahlung bei Umgestaltung der Bundeswehr; Berechnung der Einkommenssicherung ohne Vergütung für zusätzliche Arbeitsstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

    Hintergrund für die ergänzenden Regelungen der Einkommenssicherung nach dieser Tarifbestimmung ist gerade, dass die Einkommenssicherung des Tarifvertrages grundsätzlich keinen Ausgleich für nicht mehr anfallende Überstunden oder allgemein für Einkommensverluste vorsieht, die dadurch entstehen, dass sich die für die Bezahlung maßgebliche Arbeitszeit verringert ( BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 27 NZA 2007, 630; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, ZTR 2010, 530 ).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird ( BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641 ).

    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird ( BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641 ).

    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
    Daraus ergibt sich lediglich, dass bei der im MTArb vorgesehenen Möglichkeit zur Verlängerung der in § 15 Abs. 1 MTArb festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit (vgl. § 15 Abs. 2 bis 4 MTArb), die der nunmehr maßgebliche TVöD nicht mehr enthält ( vgl. hierzu BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - NZA 2009, 444 ), der Lohn für die dadurch angefallenen Mehrarbeitsstunden zum Monatsregellohn im Sinne des MTArb gehörte.
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
    Hintergrund für die ergänzenden Regelungen der Einkommenssicherung nach dieser Tarifbestimmung ist gerade, dass die Einkommenssicherung des Tarifvertrages grundsätzlich keinen Ausgleich für nicht mehr anfallende Überstunden oder allgemein für Einkommensverluste vorsieht, die dadurch entstehen, dass sich die für die Bezahlung maßgebliche Arbeitszeit verringert ( BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 27 NZA 2007, 630; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, ZTR 2010, 530 ).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 955/12

    Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 3 Sa 131/12 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht